PV-Anlage vor Ablauf der Gewährleistung prüfen – warum sich das lohnt
Die Gewährleistungsfrist für eine PV-Anlage läuft in Deutschland typischerweise nach fünf Jahren ab. Danach sind Mängel, die vorher hätten behoben werden müssen, auf eigene Kosten zu beheben. Was viele Betreiber nicht wissen: Zahlreiche Mängel sind mit bloßem Auge nicht erkennbar – Mikrorisse, Zelldegradation, Delamination, fehlerhafte Steckverbindungen. Eine Thermografie-Inspektion kurz vor Fristablauf ist die einzige Methode, die alle versteckten Schäden lückenlos dokumentiert und Ihre Rechte gegenüber dem Installateur absichert.
Gewährleistungsfristen bei PV-Anlagen – was Sie wissen müssen
Die gesetzliche Gewährleistung bei PV-Anlagen ist rechtlich komplexer als bei vielen anderen Produkten. PV-Anlagen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind – also nahezu alle Dachanlagen – gelten rechtlich als Bauwerk oder Bauwerksteil im Sinne des § 634a BGB. Das hat eine wichtige Konsequenz: Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme – nicht 2 Jahre wie bei beweglichen Sachen.
Die Abnahme ist der formale Akt, mit dem Sie die Anlage vom Installateur entgegennehmen und bestätigen, dass sie den vereinbarten Anforderungen entspricht. Das Datum der Abnahme – nicht das Datum der Inbetriebnahme – ist der Startpunkt der Frist. Haben Sie kein schriftliches Abnahmeprotokoll, gilt in der Regel der Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Gewährleistung vs. Herstellergarantie – zwei verschiedene Ansprüche
Viele Betreiber verwechseln Gewährleistung und Herstellergarantie. Beides existiert parallel, richtet sich aber gegen unterschiedliche Parteien und deckt unterschiedliche Sachverhalte ab.
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegen Ihren Installateur. Er haftet für Mängel, die bei der Installation entstanden sind: falsch ausgerichtete Module, fehlerhafte Verkabelung, mangelhafte Befestigung, nicht normgerechte Ausführung. Die Frist läuft 5 Jahre ab Abnahme.
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusage des Modulherstellers. Typisch sind heute 10–12 Jahre Produktgarantie (gegen Defekte in der Herstellung) und 25 Jahre Leistungsgarantie (mindestens 80 % der Nennleistung). Diese Garantien gelten unabhängig vom Installateur und sind an den Hersteller zu richten.
Eine Thermografie-Inspektion vor Gewährleistungsende hilft, beide Ansprüche zu sichern: Sie identifiziert Installationsmängel (Gewährleistungsanspruch gegen den Installateur) ebenso wie Produktmängel (Garantieanspruch gegen den Hersteller) – und unterscheidet beide Schadenskategorien im Bericht.
Typische Mängel nach 3–5 Jahren Betrieb
Die Praxis zeigt, welche Mängel bei der Gewährleistungsprüfung am häufigsten gefunden werden. Das Spektrum reicht von offensichtlichen Installationsfehlern bis zu subtilen Qualitätsmängeln, die sich erst nach mehreren Betriebsjahren zeigen.
Mikrorisse und mechanische Zellschäden entstehen häufig durch unsachgemäßen Transport oder Installation. Sie sind ohne Thermografie nicht sichtbar, verursachen aber messbare Leistungsverluste. Im Thermogramm erscheinen sie als lokale Wärmeanomalien – ein klarer Installationsmangel, wenn sie bereits bei der Inbetriebnahme vorhanden waren.
Hotspots durch Zellmismatch entstehen, wenn Module mit unterschiedlichen Zellcharakteristiken in einem String kombiniert wurden – ein häufiger Planungsfehler. Einzelne Zellen werden zur Last und produzieren Wärme statt Strom. Die betroffenen Module zeigen im Thermogramm charakteristische Muster.
Fehlerhafte Steckverbindungen (MC4-Stecker) sind einer der häufigsten Brandherde bei PV-Anlagen. Wenn Stecker nicht vollständig eingerastet oder falsch verpolt wurden, entstehen Übergangswiderstände, die im Thermogramm als Wärmepunkte sichtbar sind. Dies ist ein klassischer Installationsmangel.
Delamination – die Ablösung der Einbettungsfolie von den Solarzellen – kann durch fehlerhafte Laminierparameter in der Produktion entstehen. Im Thermogramm erscheinen delaminierte Bereiche als helle, unregelmäßige Flächen. Bei flächiger Delamination handelt es sich in der Regel um einen Produktionsmangel des Herstellers.
Fehler in der Unterkonstruktion – etwa nicht ausreichend gesicherte Klemmen, unzureichende Korrosionsschutzmaßnahmen oder falsch dimensionierte Tragprofile – sind zwar keine thermografisch sichtbaren Mängel, aber Teil einer vollständigen Abnahmeprüfung.
Warum Thermografie die einzige geeignete Prüfmethode ist
Die Frage, mit welcher Methode man eine Gewährleistungsprüfung am besten durchführt, ist schnell beantwortet: Nur die Thermografie erfasst alle relevanten elektrischen Mängel flächendeckend, nicht-invasiv und im laufenden Betrieb. Andere Methoden wie Sichtprüfung oder Leistungsmessung am Wechselrichter haben erhebliche Grenzen.
Die Sichtprüfung erkennt Glasbruch, Rahmenschäden und grobe Verdrahtungsfehler – aber keine Mikrorisse, keine Hotspots, keine fehlerhafte Steckverbindungen hinter Kabelabdeckungen. Die Leistungsmessung am Wechselrichter zeigt, ob die Anlage insgesamt unter den Erwartungen bleibt – aber nicht, welche Module betroffen sind und warum.
Die Drohnen-Thermografie nach IEC TS 62446-3 löst dieses Problem: Sie erfasst jeden einzelnen Modul mit kalibrierten Infrarotkameras, klassifiziert Anomalien nach Temperaturdifferenz und Priorität und dokumentiert Befunde georeferenziert im Lageplan. Das Ergebnis ist ein technisches Dokument, das vor Gericht als Beweismittel verwendet werden kann.
Wann prüfen – der optimale Zeitplan
Der optimale Zeitpunkt für die Gewährleistungsprüfung per Thermografie liegt 3–6 Monate vor Ablauf der Frist. Das gibt ausreichend Zeit für alle nachfolgenden Schritte: Befunde dokumentieren, Installateur informieren, Nachbesserung anfordern und bei Widerstand rechtliche Schritte einleiten.
Warten Sie nicht bis in den letzten Monat vor Fristablauf. Wenn Sie dann Mängel finden und der Installateur die Nachbesserung ablehnt oder Zeit benötigt, kann die Frist ablaufen, bevor das Problem gelöst ist. Eine frühzeitige Prüfung gibt Ihnen die stärkere Verhandlungsposition.
Praktische Empfehlung: Terminieren Sie die Thermografie-Inspektion für Frühjahr oder Herbst – in diesen Jahreszeiten sind die Messbedingungen (ausreichend Einstrahlung, moderate Windstärke) in Norddeutschland am zuverlässigsten planbar.
Ablauf der Gewährleistungsprüfung bei Charged Elements
Unterlagen zusammenstellen
Halten Sie bereit: Abnahmeprotokoll oder Inbetriebnahmedatum, Anlagenschema (Stringplan), Garantie- und Gewährleistungsunterlagen vom Installateur sowie ggf. bisherige Monitoring-Auswertungen mit Leistungsabweichungen.
Thermografie-Inspektion
Normkonforme Drohnenbefliegung aller Module nach IEC TS 62446-3, je nach Paket ergänzt durch Handthermografie aller BOS-Komponenten. Die Anlage läuft während der Inspektion normal weiter.
Bericht und Befundkommunikation
Sie erhalten den vollständigen IEC-konformen Bericht mit allen Befunden, klassifiziert nach Dringlichkeit. Auf Wunsch bereiten wir einen Mängelanzeige-Entwurf für die Kommunikation mit dem Installateur vor.
Nachkontrolle nach Mängelbeseitigung
Falls der Installateur Nachbesserungen vornimmt, empfehlen wir eine abschließende Kontroll-Thermografie, die bestätigt, dass die Mängel tatsächlich behoben wurden. Das schützt vor Nachbehauptungen nach Fristablauf.
Was tun wenn Mängel gefunden werden?
Wenn die Thermografie-Inspektion Mängel identifiziert, die auf Installations- oder Produktionsfehler hindeuten, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Zunächst sollten Sie den Installateur schriftlich über die Befunde informieren – idealerweise mit einer Kopie des Thermografie-Berichts als Anlage. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung (typischerweise 4–6 Wochen).
Wenn der Installateur die Mängel bestreitet oder die Nachbesserung verzögert, ist der Thermografie-Bericht nach IEC TS 62446-3 das entscheidende Beweismittel. Er ist von einer unabhängigen Stelle erstellt, nach einer international anerkannten Norm durchgeführt und georeferenziert dokumentiert – das macht ihn belastbarer als jede eigene Beobachtung.
Bei Produktmängeln, die auf den Hersteller zurückgehen, richten Sie die Garantieansprüche parallel direkt an den Hersteller – mit dem Bericht als Nachweis. Viele Hersteller verlangen für Garantieansprüche ohnehin eine normkonforme Thermografie-Analyse als Voraussetzung.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Gewährleistung bei PV-Anlagen?
Für PV-Anlagen auf Gebäuden gilt die bauwerksspezifische Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab Abnahme (§ 634a BGB). Für einzelne Komponenten kann die Frist 2 Jahre betragen. Herstellergarantien (Produktgarantie und Leistungsgarantie) sind davon getrennt zu betrachten.
Wann sollte ich die Prüfung beauftragen?
Idealerweise 3–6 Monate vor Fristablauf. So bleibt ausreichend Zeit, Befunde zu dokumentieren, den Installateur zu informieren und Mängel innerhalb der Gewährleistungszeit beheben zu lassen.
Was kostet eine Gewährleistungsprüfung per Thermografie?
Für eine gewerbliche Anlage mit 50–100 kWp zwischen 599 und 1.149 Euro netto. Verglichen mit dem Wert nicht geltend gemachter Mängel ist diese Investition in der Regel wirtschaftlich sinnvoll.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Herstellergarantie?
Die Gewährleistung richtet sich gegen den Installateur für Installationsmängel, die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusage des Modulherstellers. Beide Ansprüche bestehen parallel und sind unabhängig voneinander geltend zu machen.
Betroffen? Wir helfen weiter.
Charged Elements GmbH – normkonforme Thermografie-Inspektion nach IEC TS 62446-3. Hamburg und Norddeutschland.
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