Versicherungsschaden an der Solaranlage: Normkonform dokumentieren und Leistungen sichern
Ein Sturm, ein Hagelschlag, ein Lichtbogenbrand – und die Solaranlage läuft nicht mehr mit voller Leistung. Was jetzt zählt, ist eine lückenlose, normkonforme Dokumentation. Wer hier Fehler macht oder Fristen versäumt, riskiert eine Kürzung oder Ablehnung der Versicherungsleistung. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was Betreiber nach einem Schadensfall tun müssen – und warum ein Thermografie-Bericht nach IEC TS 62446-3 das wichtigste Dokument in jedem Versicherungsverfahren ist.
- Obliegenheitspflichten – was viele Betreiber nicht wissen
- Welche Schäden deckt die PV-Versicherung ab?
- Sofortmaßnahmen nach dem Schadensereignis
- Die normkonforme Schadensanalyse mit Thermografie
- Was der Thermografie-Bericht enthalten muss
- Ablauf von der Schadensmeldung bis zur Regulierung
- Kosten des Gutachtens und Erstattung
- Häufige Fragen
Obliegenheitspflichten – was viele Betreiber nicht wissen
Die meisten Betreiber denken bei Versicherungsschäden sofort an die Schadenshöhe. Was sie dabei übersehen: Versicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern, wenn sogenannte Obliegenheitspflichten verletzt wurden. Obliegenheiten sind vertragliche Verhaltenspflichten, die Sie als Versicherungsnehmer regelmäßig erfüllen müssen – unabhängig davon, ob gerade ein Schaden vorliegt.
Für gewerbliche PV-Anlagen umfassen diese Pflichten typischerweise drei Bereiche. Erstens die jährliche Sichtprüfung durch den Betreiber oder einen beauftragten Dienstleister mit schriftlichem Protokoll. Zweitens die wiederkehrende elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 oder DIN VDE 0105-100 – bei gewerblich genutzten Gebäuden in der Regel alle vier Jahre. Drittens empfehlen die VdS Schadenverhütung (Richtlinien VdS 2858) eine thermografische Inspektion alle zwei Jahre, um Hotspots und elektrische Überhitzungen frühzeitig zu erkennen.
Welche Schäden deckt die PV-Versicherung ab?
Der Umfang des Versicherungsschutzes hängt vom gewählten Tarif ab. Die meisten spezialisierten Photovoltaik-Versicherungen unterscheiden zwischen Basisschutz und erweitertem Schutz. Im Basisschutz sind typischerweise abgedeckt: Feuer, Blitzschlag, Explosion und Implosion sowie Sturm- und Hagelschäden ab einer definierten Windstärke.
Erweiterter Schutz deckt zusätzlich ab: Schneedruck und Lawinen, Überspannungsschäden durch Blitz, Diebstahl und Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler sowie Bedienungsfehler und Kurzschluss. Bei Betriebsunterbrechungsversicherungen ist auch der entgangene Ertrag abgedeckt – meist nach einer Wartezeit von 3–5 Tagen.
Was viele Betreiber überrascht: Graduelle Degradation ist kein Versicherungsfall. Wenn Module durch normalen Alterungsprozess langsam an Leistung verlieren, ist das nicht versichert – auch wenn der Verlust erheblich ist. Versicherbar sind dagegen plötzliche Ereignisse mit klar abgrenzbarem Schadenszeitpunkt. Genau hier ist eine zeitnahe Thermografie nach einem Schadensfall entscheidend: Sie fixiert den Schadenszustand unmittelbar nach dem Ereignis und belegt, dass keine graduelle Vorschädigung vorlag.
Sofortmaßnahmen nach dem Schadensereignis
Anlage sichern und Wechselrichter prüfen
Prüfen Sie die Wechselrichteranzeige auf Fehlercodes. Notieren Sie alle Fehlermeldungen mit Zeitstempel. Bei sichtbarem Glasbruch, Brandspuren oder Stromausfall: DC-Trenner schließen, Elektriker benachrichtigen. Keine eigenmächtigen Reparaturen vor der Versicherungsbesichtigung.
Schadensdokumentation sichern
Fotografieren Sie alle sichtbaren Schäden mit Datum-Metadaten. Laden Sie DWD-Wetterdaten oder Hagelradar-Auswertungen für Ihren Standort und das Schadendatum herunter. Diese Daten belegen gegenüber der Versicherung das Ereignis. Speichern Sie Monitoring-Daten aus dem Wechselrichterprotokoll, die den Leistungseinbruch dokumentieren.
Schadensmeldung innerhalb der Frist
Melden Sie den Schaden innerhalb von 72 Stunden bei Ihrer Versicherung – auch wenn Sie noch keine vollständige Dokumentation haben. Fragen Sie explizit, welche Unterlagen für die Regulierung benötigt werden und welche Fristen für die Nachreichung gelten.
Thermografie-Inspektion beauftragen
Beauftragen Sie zeitnah eine normkonforme Thermografie-Inspektion nach IEC TS 62446-3. Diese dokumentiert den Schadenszustand aller Module georeferenziert und quantifiziert den Ertragsausfall – die Grundlage für jede Versicherungsregulierung.
Die normkonforme Schadensanalyse mit Thermografie
Für die Versicherungsregulierung reichen Fotos von offensichtlichen Schäden allein nicht aus. Mikrorisse, PID-Schäden und Hotspots nach Überspannungsereignissen sind ohne Thermografie nicht nachweisbar – aber sie verursachen erhebliche Ertragsausfälle. Ein normkonformer Thermografie-Bericht nach IEC TS 62446-3 ist das technische Dokument, das alle Schäden lückenlos belegt.
Die Norm schreibt vor, unter welchen Messbedingungen Thermogramme aufgenommen werden müssen: Mindesteinstrahlung von 600 W/m², Windgeschwindigkeit unter 4 m/s, Module im normalen Betriebszustand mit mindestens 20 % Nennleistung. Nur Messungen unter diesen Bedingungen sind reproduzierbar und damit gerichtsfest. Versicherungen und Sachverständige akzeptieren ausschließlich normkonforme Berichte als Grundlage für die Regulierung.
Wichtig: Die Thermografie sollte möglichst bald nach dem Schadensereignis erfolgen. Je länger Sie warten, desto schwerer ist es nachzuweisen, dass Schäden durch das konkrete Ereignis entstanden sind – und nicht durch andere Ursachen im Zeitverlauf.
Was der Thermografie-Bericht für die Versicherung enthalten muss
| Bestandteil | Zweck |
|---|---|
| Messbedingungsprotokoll (Einstrahlung, Wind, Temp.) | Normkonformitätsnachweis nach IEC TS 62446-3 |
| Georeferenzierte Thermogramme aller Module | Lückenloser Schadensnachweis, gerichtsfest |
| Klassifikation nach ΔT-Kategorien | Schweregradbewertung pro Modul |
| RGB-Gegenüberstellung pro Anomalie | Korrelation thermischer und visueller Befunde |
| Lageplan mit Modulnummern | Eindeutige Identifizierung für Reparatur/Austausch |
| Ertragsverlustkalkulation (kWh/Jahr) | Basis für Entschädigungshöhe und Schadensersatz |
Ablauf von der Schadensmeldung bis zur Regulierung
Der typische Ablauf einer Versicherungsregulierung für PV-Schäden folgt einem klaren Muster. Nach der Schadensmeldung beauftragt die Versicherung in der Regel einen eigenen Sachverständigen zur Besichtigung – dieser prüft sichtbare Schäden und bewertet, ob das gemeldete Ereignis als Schadensursache plausibel ist.
Wenn Sie gleichzeitig einen unabhängigen Thermografie-Bericht vorliegen haben, stärkt das Ihre Position erheblich. Der Bericht belegt technisch präzise, welche Module geschädigt sind, wie groß der Ertragsausfall ist und dass die Schäden ereignistypisch sind. Das verhindert, dass der Versicherungssachverständige Schäden als „Vorschäden" oder „normale Alterung" einordnet und die Regulierung entsprechend kürzt.
Bei größeren Schäden ab einer Schadenshöhe von typischerweise 10.000–15.000 Euro setzen viele Versicherungen auf ein förmliches Sachverständigenverfahren (§ 84 VVG). In diesem Fall ist ein normkonformer Thermografie-Bericht als Beweismittel unverzichtbar.
Kosten des Thermografie-Gutachtens und Erstattung
Die Kosten einer Drohnen-Thermografie zur Schadensdokumentation richten sich nach der Anlagengröße. Für gewerbliche Dachanlagen zwischen 50 und 500 kWp liegen sie typischerweise zwischen 750 und 3.200 Euro netto (Komplett- oder Premium-Paket mit gutachterlicher Stellungnahme). Hinzu kommen Fahrtkosten ab Hamburg.
Diese Kosten sind in vielen Versicherungsverträgen als Schadenermittlungskosten erstattet. Fragen Sie Ihren Versicherer vor der Beauftragung explizit, ob und in welcher Höhe Gutachterkosten übernommen werden. Bei Versicherungen, die ein technisches Gutachten zur Voraussetzung für die Regulierung machen – was im Segment der gewerblichen PV-Versicherungen zunehmend Standard wird – ist die Erstattung nahezu durchgängig möglich.
Häufige Fragen
Was sind Obliegenheitspflichten bei der PV-Versicherung?
Obliegenheiten sind vertragliche Verhaltensanforderungen. Dazu gehören typischerweise jährliche Sichtprüfungen, wiederkehrende E-Prüfungen nach DGUV V3 und thermografische Inspektionen nach VdS-Empfehlung alle zwei Jahre. Wer diese nicht erfüllt, riskiert bei einem Schadensfall eine Leistungskürzung.
Welche Unterlagen brauche ich für die Regulierung?
Schadensanzeige mit Datum, Wetternachweise (DWD-Radar), Fotos sichtbarer Schäden und einen normkonformen Thermografie-Bericht nach IEC TS 62446-3 als technischen Nachweis der Schadenausbreitung.
Wann muss ein Schaden gemeldet werden?
Die Schadensmeldung muss in der Regel innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Die vollständige Dokumentation kann bei den meisten Versicherern innerhalb von 2–4 Wochen nachgereicht werden. Prüfen Sie die Fristen in Ihrem Vertrag.
Zahlt die Versicherung die Kosten für ein Thermografie-Gutachten?
Viele Versicherungen erstatten Gutachterkosten als Schadenermittlungskosten. Fragen Sie Ihren Versicherer vor der Beauftragung. Bei Versicherungen, die ein Gutachten zur Voraussetzung machen, ist die Erstattung nahezu immer gegeben.
Betroffen? Wir helfen weiter.
Charged Elements GmbH – normkonforme Thermografie-Inspektion nach IEC TS 62446-3. Hamburg und Norddeutschland.
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