Hagelschaden an der PV-Anlage: Warum eine einzige Prüfung nicht ausreicht
Nach einem schweren Hagelereignis stellen sich Betreiber zwei Fragen: Ist meine Anlage beschädigt, und was zahlt die Versicherung? Beide Fragen lassen sich mit einer einzigen Prüfung nicht abschließend beantworten – der Grund liegt in der Physik des Schadensbildes.
Wenn der Schaden offensichtlich ist
Es gibt Fälle, in denen keine Messtechnik nötig ist. Bei Korngrößen von fünf bis sieben Zentimetern zerspringt das Modulglas flächig. Das folgende Bild zeigt eine Aufdachanlage nach einem solchen Ereignis: Die Glasoberfläche ist über nahezu alle Module hinweg zerstört.
Hier ist die Sachlage eindeutig – die Module sind ein Totalschaden. Die Thermografie hat in solchen Fällen allenfalls noch dokumentarischen Wert.
Ebenso eindeutig ist die Lage, wenn parallel zur Anlage auch die Dacheindeckung getroffen wurde. Wo Dachziegel zerschlagen sind, hat der Hagel auch die Module mit voller Wucht erreicht.
Der gefährlichere Fall: Wenn das Glas hält
Problematisch sind die Anlagen, bei denen von oben alles unversehrt aussieht. Moderne Solarmodule sind nach IEC 61215 auf Hagelschlag geprüft, das Frontglas hält Korngrößen bis etwa 25 Millimetern in der Regel stand. Die Siliziumzellen darunter sind jedoch nur 0,15 bis 0,2 Millimeter dünn und deutlich empfindlicher als das Glas darüber.
Die Folge sind Mikrorisse: feine Brüche im Zellmaterial, die das Glas unbeschädigt lassen und mit bloßem Auge nicht erkennbar sind. Ein frischer Mikroriss leitet zunächst noch Strom. Er verursacht keinen messbaren Leistungsverlust und erzeugt keine Wärme. Genau das macht ihn für die Schadensregulierung so heikel.
Warum Mikrorisse zeitverzögert auffallen
Ein Solarmodul durchläuft täglich einen Temperaturzyklus. Bei Sonneneinstrahlung erreicht die Moduloberfläche 60 bis 70 Grad, nachts kühlt sie auf Umgebungstemperatur ab. Materialien dehnen sich dabei aus und ziehen sich zusammen. Ein bestehender Mikroriss arbeitet unter dieser Wechselbelastung weiter: Er wächst, die Rissflanken verlieren nach und nach den elektrischen Kontakt. Kommt Feuchtigkeit hinzu, die über die Rissstelle in die Einbettungsfolie eindringt, beschleunigt sich der Prozess zusätzlich.
Irgendwann fällt der betroffene Zellbereich elektrisch aus. Erst ab diesem Zeitpunkt erzeugt er Wärme und wird thermografisch sichtbar. Zwischen dem Hagelereignis und der thermischen Nachweisbarkeit können Wochen bis Monate liegen.
Für Betreiber bedeutet das eine unangenehme Konstellation: Die Erstprüfung findet fünf beschädigte Module, die Versicherung reguliert, der Fall wird geschlossen. Ein halbes Jahr später fallen weitere Module aus, die beim selben Ereignis beschädigt wurden. Der Zusammenhang ist dann schwerer nachzuweisen und der Vorgang bereits abgeschlossen.
Die dreistufige Prüfung nach Hagel
Erstens: Thermografie zeitnah nach dem Ereignis. Sie erfasst alle Zellbereiche, die bereits ausgefallen sind. Die Aufnahme erfolgt nach IEC TS 62446-3 bei mindestens 600 W/m² Einstrahlung und laufender Anlage. Das Ergebnis ist der dokumentierte Ausgangszustand, den die Versicherung benötigt.
Zweitens: visuelle Prüfung mit hochauflösender RGB-Kamera. Sie zeigt Glasschäden, Einschlagstellen und Absplitterungen, die thermisch nicht in Erscheinung treten, weil die Zelle darunter noch arbeitet.
Drittens: haptische Kontrolle auf dem Dach. Verschmutzung, Kalkablagerungen und Wasserflecken lassen sich auf Luftbildern nicht immer sicher von echten Einschlagstellen unterscheiden. Wer mit der Hand über die Moduloberfläche fährt, spürt eine Vertiefung oder Aufrauhung dort, wo das Glas mechanisch beschädigt wurde. Lässt sich eine auffällige Stelle dagegen einfach abwischen, war es Verschmutzung.
Der entscheidende vierte Schritt: die Nachkontrolle
Die Erstprüfung dokumentiert den Schaden zum Zeitpunkt der Messung. Sie ist damit ausdrücklich eine Untergrenze, nicht der Endstand.
Eine erneute Thermografie nach sechs bis zwölf Monaten deckt auf, welche zusätzlichen Zellen in der Zwischenzeit ausgefallen sind. Erst dieser Vergleich zeigt das tatsächliche Schadensausmaß. Die Kosten einer Nachmessung sind gering im Verhältnis zum Wert der Module, die dabei zusätzlich als geschädigt nachgewiesen werden.
Wichtig für die Kommunikation mit der Versicherung: Der Vorbehalt einer möglichen Schadensausweitung sollte bereits im Erstbericht ausdrücklich festgehalten werden. Das erleichtert eine spätere Nachmeldung erheblich.
Was Betreiber unmittelbar nach dem Hagel tun sollten
Die meisten Versicherungsverträge verlangen eine Schadensmeldung innerhalb von 72 Stunden nach dem Ereignis. Die vollständige technische Dokumentation kann in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nachgereicht werden. Die genauen Fristen stehen im jeweiligen Vertrag.
Für die Regulierung benötigt werden in der Regel eine Schadensmeldung mit Datum und Beschreibung des Ereignisses, ein Wetternachweis (etwa Radardaten des Deutschen Wetterdienstes oder regionale Hagelmeldungen), eine fotografische Dokumentation der sichtbaren Schäden sowie ein normkonformer Thermografiebericht nach IEC TS 62446-3.
Ein häufiger Fehler: Betreiber melden nur die Dachschäden, weil die Module von unten unauffällig wirken. Die Anlage wird dann nicht Teil des Schadensfalls. Mehr zum Ablauf und den Kosten einer Untersuchung finden Sie unter Thermografie-Inspektion und Kosten einer PV-Thermografie.
Häufige Fragen
Nein. Sichtbare Glasbrüche sind der offensichtliche Teil. Mikrorisse in den Zellen entstehen auch dann, wenn das Frontglas unversehrt bleibt, und sind ohne Messtechnik nicht erkennbar.
So bald wie möglich, um den Ausgangszustand zu dokumentieren und die Meldefristen einzuhalten. Die Prüfung ersetzt jedoch nicht die spätere Nachkontrolle.
Thermografie zeigt nur elektrisch bereits ausgefallene Zellbereiche. Glasschäden ohne Zellausfall und frische Mikrorisse bleiben unsichtbar. Deshalb die Kombination aus Thermografie, RGB-Sichtprüfung und haptischer Kontrolle.
Das hängt vom Vertrag ab. Wird der Vorbehalt einer Schadensausweitung im Erstbericht dokumentiert, stehen die Chancen deutlich besser, spätere Ausfälle demselben Ereignis zuordnen zu können.
Der direkte Nachweis erfolgt über eine Elektrolumineszenz-Messung. Sie macht Risse und inaktive Zellbereiche sichtbar, bevor sie thermisch auffallen, erfordert aber Dunkelheit und die Abschaltung der Anlage.
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